WIBAG fördert Burgenländische Unternehmen in der Umsetzung von Webprojekten

Gepostet am 16. Dezember 2009 | Keine Kommentare

Durch Zufall habe ich in den Bezirksblättern gelesen (Ausgabe Nr.47 vom 18.Nov.2009), dass die WIBAG Burgenländische Unternehmen in der Umsetzung von Webprojekten unter die Arme greift. Finanziell!
Die Details dazu waren aber sehr dürftig. Darum habe ich bei den Bezirksblättern um Details nachgefragt und wurde auf die unten stehende Seite verwiesen.
Das könnte für sehr sehr viele Projekte im Burgenland interessant werden. Die förderbaren Dienstleistungen sind recht breit gefächert und da ist schnell mal etwas dabei.

Auszug aus der Webseite:

Homepageförderung

Kurzinformation / Stand 01.09.2009

Diese Förderungsaktion gilt nur für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent).

Zielsetzung ist es die Internetpräsenz der burgenländischen Kleinst- betriebe zu verbessern und zu verstärken. Gefördert werden kann die wesentliche Erneuerung einer bestehenden oder die Erstellung einer neuen Homepage.

Die gegenständliche Förderungsaktion wird im Rahmen der “sonstigen Maßnahmen” des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007 – 2013 umgesetzt und daher mit ELER Mitteln kofinanziert.

Förderbare Kosten:
- externe projektbezogene Beratungskosten inkl. Grafik, Layout,
Textierung und Programmierung
- Ankauf eines Softwareprogrammes zur Gestaltung der
Internetseite(n)
- Kosten der Umsetzung

Der anerkennbare Stundensatz bei Inanspruchnahme von Beratungs- und Coachingleistungen beträgt max. 75,- Euro (Tagsatz 600,- Euro).
Die über den geförderten Stundensatz hinausgehenden Kosten sind jedenfalls von der/dem Förderungswerber(in) zu tragen.

Nicht förderbare Kosten:
Interne Personalkosten, einmalige und laufende Gebühren und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Webseite (zB EDV-Hardware, Kosten für Domaine, Lizenzgebühren, Wartungskosten, laufende Aktualisierung der Inhalte)

Wer wird gefördert?
Unternehmen der Wirtschaft

Förderhöhe:
max. 50 % der förderbaren Kosten
Förderobergrenze: 7.500,00 Euro

Im Falle einer Förderung sind die Publizitätsvorschriften einzuhalten!

Einreichung:
Das entsprechende Antragsformular (siehe Download) ist vor Projektbeginn bei der WiBAG, 7000 Eisenstadt, Technologiezentrum, einzubringen.

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